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Immobilie verkaufen ohne Makler — der Leitfaden

Vom Angebotspreis bis zum Notartermin: So verkaufen Sie Ihre Immobilie privat — Schritt für Schritt, rechtssicher und ohne Maklerprovision.

Benjamin Lorenz, Gründer von Evorimo
Benjamin Lorenz
Gründer von Evorimo · Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten

Ein Immobilienverkauf ohne Makler ist kein Sonderweg, sondern ein normaler Verkauf — nur dass Sie die Vermarktung selbst steuern. Rechtlich ändert sich nichts: Der Kaufvertrag wird wie immer notariell beurkundet. Was Sie brauchen, ist ein klarer Ablauf. Genau den finden Sie hier.

1. Angebotspreis festlegen

Der Angebotspreis ist die wichtigste Entscheidung Ihres Verkaufs. Zu hoch angesetzt, bleibt das Inserat liegen; zu niedrig, verschenken Sie Geld. Eine gute Grundlage sind tatsächliche Marktdaten — also Preise, zu denen vergleichbare Objekte verkauft wurden, nicht nur Angebotspreise anderer Inserate.

Bei Evorimo erhalten Sie nach dem Anlegen Ihrer Immobilie automatisch eine datenbasierte Orientierungsspanne auf Basis amtlicher Marktdaten — als Ausgangspunkt für Ihren Angebotspreis. Sie ist eine Orientierung, kein Wertgutachten: Die endgültige Preisentscheidung treffen Sie.

Tipp

Planen Sie Verhandlungsspielraum ein, aber übertreiben Sie nicht: Deutlich überhöhte Angebotspreise führen erfahrungsgemäß zu weniger Anfragen und längerer Vermarktungsdauer.

2. Unterlagen vorbereiten

Interessenten und später der Notar benötigen vollständige Unterlagen. Zu den wichtigsten gehören:

  • Grundbuchauszug (aktuell, beim Grundbuchamt erhältlich)
  • Energieausweis — bei Verkauf in der Regel Pflicht; fehlt er, können Sie ihn online bestellen
  • Grundrisse und Wohnflächenberechnung
  • Flurkarte / Lageplan
  • Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen

Welche Unterlagen im Detail nötig sind, hängt vom Objekt ab — die vollständigen Listen finden Sie in unserer Haus-Checkliste und der Wohnungs-Checkliste. Im Evorimo-Dashboard sehen Sie jederzeit, welche Dokumente noch fehlen, und teilen alles sicher per geschütztem Link.

3. Inserat erstellen und veröffentlichen

Käufer suchen dort, wo die Reichweite ist. Für private Verkäufer heißt das: die großen Portale. Mit Evorimo erfassen Sie Ihre Immobilie einmal und veröffentlichen je nach Paket auf immowelt, ImmoScout24 und Kleinanzeigen — plus automatisch im Partnernetzwerk.

Für das Inserat selbst zählen drei Dinge: gute Fotos (aufgeräumt, hell, Querformat), ein aussagekräftiger Titel und eine vollständige Beschreibung inklusive der Pflichtangaben aus dem Energieausweis. Die Exposé-Texte müssen Sie nicht selbst formulieren: Der KI-Assistent erstellt Titel, Beschreibung und Lagebeschreibung aus Ihren Objektdaten — jeder Text bleibt frei anpassbar.

4. Anfragen verwalten und Besichtigungen führen

Sobald das Inserat live ist, kommen Anfragen — bei gefragten Objekten viele. Der häufigste Fehler ist Unübersichtlichkeit: verstreute E-Mails, mehrere Portal-Postfächer, verpasste Nachrichten. Bündeln Sie die Kommunikation an einem Ort; bei Evorimo laufen alle Anfragen aus allen Portalen zentral im Dashboard zusammen.

Für Besichtigungen gilt: Terminbündelung spart Zeit (mehrere Interessenten nacheinander am selben Tag), ernsthafte Interessenten erkennen Sie an konkreten Fragen zu Finanzierung und Unterlagen. Geben Sie Dokumente erst nach der Besichtigung an ernsthafte Interessenten weiter — per geschütztem Link statt als E-Mail-Anhang.

5. Verhandlung, Kaufvertrag und Notartermin

Haben Sie sich mit einem Käufer geeinigt, beauftragt in der Regel der Käufer den Notar — er trägt üblicherweise auch die Notar- und Grundbuchkosten. Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, beurkundet den Vertrag und wickelt die Eigentumsumschreibung ab. Genau diese Sicherheit bleibt beim Privatverkauf vollständig erhalten — ein Makler ist dafür nicht erforderlich.

Vor dem Termin sollten Sie den Vertragsentwurf in Ruhe prüfen (Sie erhalten ihn vorab) und offene Punkte klären: Übergabetermin, mitverkauftes Inventar, Zahlungsablauf. Nach der Beurkundung zahlt der Käufer auf das im Vertrag geregelte Verfahren, anschließend erfolgen Übergabe und Eigentumsumschreibung.

Hinweis

Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist Ihre individuelle Situation — etwa bei laufenden Krediten (Vorfälligkeitsentschädigung) oder Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist.

FAQ

Häufige Fragen zum Verkauf ohne Makler

Ja. Der Kaufvertrag wird in jedem Fall notariell beurkundet — daran ändert ein Privatverkauf nichts. Der Notar erstellt den Vertrag und wickelt die Eigentumsumschreibung ab.
Auf Basis echter Marktdaten statt Bauchgefühl. Bei Evorimo erhalten Sie nach dem Anlegen Ihrer Immobilie automatisch eine datenbasierte Orientierungsspanne aus amtlichen Marktdaten — die Preisentscheidung treffen Sie selbst.
Mindestens Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse und Flurkarte; bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle und Hausgeldabrechnungen. Details finden Sie in unseren Checklisten für Haus und Wohnung.
Überwiegend der Käufer, der den Notar in der Regel auch beauftragt. Beim Verkäufer kann z. B. die Löschung einer eingetragenen Grundschuld anfallen.
Mit Evorimo erfassen Sie Ihre Immobilie einmal und veröffentlichen je nach Paket auf immowelt, ImmoScout24 und Kleinanzeigen — plus automatisch im Partnernetzwerk. Alle Anfragen laufen zentral im Dashboard zusammen.

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