Ein Immobilienverkauf ohne Makler ist kein Sonderweg, sondern ein normaler Verkauf — nur dass Sie die Vermarktung selbst steuern. Rechtlich ändert sich nichts: Der Kaufvertrag wird wie immer notariell beurkundet. Was Sie brauchen, ist ein klarer Ablauf. Genau den finden Sie hier.
1. Angebotspreis festlegen
Der Angebotspreis ist die wichtigste Entscheidung Ihres Verkaufs. Zu hoch angesetzt, bleibt das Inserat liegen; zu niedrig, verschenken Sie Geld. Eine gute Grundlage sind tatsächliche Marktdaten — also Preise, zu denen vergleichbare Objekte verkauft wurden, nicht nur Angebotspreise anderer Inserate.
Bei Evorimo erhalten Sie nach dem Anlegen Ihrer Immobilie automatisch eine datenbasierte Orientierungsspanne auf Basis amtlicher Marktdaten — als Ausgangspunkt für Ihren Angebotspreis. Sie ist eine Orientierung, kein Wertgutachten: Die endgültige Preisentscheidung treffen Sie.
Planen Sie Verhandlungsspielraum ein, aber übertreiben Sie nicht: Deutlich überhöhte Angebotspreise führen erfahrungsgemäß zu weniger Anfragen und längerer Vermarktungsdauer.
2. Unterlagen vorbereiten
Interessenten und später der Notar benötigen vollständige Unterlagen. Zu den wichtigsten gehören:
- Grundbuchauszug (aktuell, beim Grundbuchamt erhältlich)
- Energieausweis — bei Verkauf in der Regel Pflicht; fehlt er, können Sie ihn online bestellen
- Grundrisse und Wohnflächenberechnung
- Flurkarte / Lageplan
- Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen
Welche Unterlagen im Detail nötig sind, hängt vom Objekt ab — die vollständigen Listen finden Sie in unserer Haus-Checkliste und der Wohnungs-Checkliste. Im Evorimo-Dashboard sehen Sie jederzeit, welche Dokumente noch fehlen, und teilen alles sicher per geschütztem Link.
3. Inserat erstellen und veröffentlichen
Käufer suchen dort, wo die Reichweite ist. Für private Verkäufer heißt das: die großen Portale. Mit Evorimo erfassen Sie Ihre Immobilie einmal und veröffentlichen je nach Paket auf immowelt, ImmoScout24 und Kleinanzeigen — plus automatisch im Partnernetzwerk.
Für das Inserat selbst zählen drei Dinge: gute Fotos (aufgeräumt, hell, Querformat), ein aussagekräftiger Titel und eine vollständige Beschreibung inklusive der Pflichtangaben aus dem Energieausweis. Die Exposé-Texte müssen Sie nicht selbst formulieren: Der KI-Assistent erstellt Titel, Beschreibung und Lagebeschreibung aus Ihren Objektdaten — jeder Text bleibt frei anpassbar.
4. Anfragen verwalten und Besichtigungen führen
Sobald das Inserat live ist, kommen Anfragen — bei gefragten Objekten viele. Der häufigste Fehler ist Unübersichtlichkeit: verstreute E-Mails, mehrere Portal-Postfächer, verpasste Nachrichten. Bündeln Sie die Kommunikation an einem Ort; bei Evorimo laufen alle Anfragen aus allen Portalen zentral im Dashboard zusammen.
Für Besichtigungen gilt: Terminbündelung spart Zeit (mehrere Interessenten nacheinander am selben Tag), ernsthafte Interessenten erkennen Sie an konkreten Fragen zu Finanzierung und Unterlagen. Geben Sie Dokumente erst nach der Besichtigung an ernsthafte Interessenten weiter — per geschütztem Link statt als E-Mail-Anhang.
5. Verhandlung, Kaufvertrag und Notartermin
Haben Sie sich mit einem Käufer geeinigt, beauftragt in der Regel der Käufer den Notar — er trägt üblicherweise auch die Notar- und Grundbuchkosten. Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, beurkundet den Vertrag und wickelt die Eigentumsumschreibung ab. Genau diese Sicherheit bleibt beim Privatverkauf vollständig erhalten — ein Makler ist dafür nicht erforderlich.
Vor dem Termin sollten Sie den Vertragsentwurf in Ruhe prüfen (Sie erhalten ihn vorab) und offene Punkte klären: Übergabetermin, mitverkauftes Inventar, Zahlungsablauf. Nach der Beurkundung zahlt der Käufer auf das im Vertrag geregelte Verfahren, anschließend erfolgen Übergabe und Eigentumsumschreibung.
Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist Ihre individuelle Situation — etwa bei laufenden Krediten (Vorfälligkeitsentschädigung) oder Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist.