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Energieausweis

Energieausweis online erstellen lassen

Beantragen Sie Ihren Verbrauchs- oder Bedarfsausweis bequem online — rechtsgültig nach GEG, fachlich geprüft und in der Regel innerhalb von 48 Stunden digital zugestellt.

Rechtsgültig nach GEGIn 48 StundenGeprüft durch EnergieexpertenPartner Energieausweis48
Die Effizienzklassen im EnergieausweisSo liest sich Ihr Ausweis
effizientweniger effizientkWh/(m²·a)A+ABCDEFGH305075100130160200250

Einordnung nach Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/(m²·a), Skala gemäß GEG Anlage 10. Ihr Ausweis weist die Klasse Ihrer Immobilie aus — von A+ (sehr effizient) bis H.

Welcher Ausweis?

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Für Wohnimmobilien gibt es zwei Arten von Energieausweisen. Welche Variante benötigt wird, hängt von Gebäude, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und den vorhandenen Verbrauchsdaten ab.

Verbrauchsausweis

Basierend auf dem Verbrauch

Der Verbrauchsausweis bildet den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ab. Er ist häufig günstiger und schneller erstellt, wenn vollständige Verbrauchsdaten vorliegen.

Geeignet für

  • Viele Mehrfamilienhäuser
  • Modernisierte Bestandsimmobilien
  • Gebäude mit vollständigen Verbrauchsdaten
Bedarfsausweis

Basierend auf der Bausubstanz

Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Verbrauchsverhalten — auf Basis von Bauweise, Dämmung, Fenstern und Heiztechnik. Er gilt als aussagekräftiger.

Geeignet für

  • Ältere Wohngebäude
  • Unsanierte Immobilien
  • Gebäude ohne ausreichende Verbrauchsdaten
Gut zu wissen

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

Ein Bedarfsausweis ist unter anderem vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht nach der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden — sowie für Neubauten. Im Bestellprozess wird automatisch geprüft, welche Variante für Ihre Immobilie zulässig ist.

Drei Wege zum Ausweis

So komfortabel, wie Sie möchten

Je nach Komfort und vorhandenen Daten wählen Sie Ihren Weg. In allen Varianten erstellt unser Partner Energieausweis48 den Ausweis nach GEG — in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Datenaufnahme.

Self-Service

Sie geben die Daten ein

Sie füllen das Online-Formular mit den Gebäudedaten aus. Die Experten prüfen Ihre Angaben und stellen den Ausweis aus.

Video-Service

Aufnahme per Videochat

Ein Energieexperte begleitet die Datenaufnahme per Videobesichtigung — ohne Termin vor Ort.

Full-Service

Begehung vor Ort

Ein geschulter Objektbesichtiger nimmt alle Daten vor Ort auf. Keine versteckten Kosten, keine Anfahrtskosten.

In wenigen Schritten

So erhalten Sie Ihren Energieausweis

Die Erstellung erfolgt digital. Je nach gewähltem Service geben Sie die Daten selbst ein oder werden bei der Erfassung unterstützt.

01

Produkt wählen

Wählen Sie Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis und den passenden Service nach Bedarf.

02

Daten eingeben

Erfassen Sie die relevanten Gebäudedaten online. Je nach Ausweisart sind zusätzliche Verbrauchs- oder Gebäudeinformationen nötig.

03

Prüfung & Erstellung

Ihre Angaben werden fachlich geprüft, der Energieausweis nach GEG erstellt und digital zugestellt.

Energieausweis bestellen
Vorbereitung

Welche Unterlagen brauche ich?

Das hängt von der Ausweisart ab. Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis — der Partner unterstützt bei der Erfassung.

Für den Verbrauchsausweis

  • Drei aufeinanderfolgende Jahresabrechnungen für Heizung und Warmwasser
  • Abrechnungszeitraum möglichst aktuell
  • Leerstand im Betrachtungszeitraum höchstens 30 %
  • Angabe der Gebäudenutzfläche

Für den Bedarfsausweis

  • Baujahr und Wohnfläche
  • Angaben zur Heizungsanlage und zum Energieträger
  • Informationen zu Dämmung und Fenstern
  • Soweit vorhanden: Baupläne und Modernisierungsnachweise
Rechtlicher Rahmen

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Der Energieausweis ist seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bundesweit geregelt und in vielen Situationen vorgeschrieben.

Pflicht in der Regel bei

  • Verkauf einer Immobilie
  • Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses
  • Verpachtung
  • Neubauten

Ausnahmen unter anderem

  • Baudenkmäler
  • Kleine Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche
  • Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden
  • Bestand ohne Eigentümer- oder Mieterwechsel
Pflichtangaben in der Anzeige

Bis zu 10.000 € Bußgeld bei fehlenden Angaben

Schon in der Immobilienanzeige sind Pflichtangaben aus dem Energieausweis erforderlich: Art des Ausweises, Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Fehlen diese Angaben, können Bußgelder von bis zu 10.000 € drohen.

Hintergrund

Warum ein Energieausweis wichtig ist

Ein Energieausweis macht die energetische Qualität einer Immobilie transparent und ist bei Verkauf und Vermietung in vielen Fällen vorgeschrieben.

Gesetzlich vorgeschrieben

Bei Verkauf oder Vermietung vieler Immobilien muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.

Transparenz für Käufer & Mieter

Der Ausweis zeigt wichtige Kennwerte zum Energieverbrauch oder Energiebedarf des Gebäudes.

Sicherheit bei der Vermarktung

Ein rechtsgültiger Energieausweis hilft, Pflichtangaben korrekt bereitzustellen und Risiken zu vermeiden.

Gut zu wissen

Gültigkeit und Inhalt

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

10 Jahre

Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig — sowohl der Verbrauchs- als auch der Bedarfsausweis. Ein abgelaufener Ausweis sollte nicht weiter für Verkauf oder Vermietung verwendet werden; nach größeren baulichen Änderungen kann ein neuer Ausweis nötig sein.

Welche Angaben stehen im Energieausweis?

Je nach Ausweisart enthält der Energieausweis unter anderem:

  • Energieverbrauch oder Energiebedarf des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
  • Wesentliche Energieträger
  • Allgemeine Angaben zum Gebäude und Baujahr
Mit erfahrenem Partner

Energieausweis bequem über Evorimo anstoßen

Evorimo bündelt wichtige Schritte rund um den Immobilienverkauf an einem Ort. Neben Bewertung, Vermarktung und Verkauf beantragen Sie auch den passenden Energieausweis direkt online — die Erstellung erfolgt gemeinsam mit unserem Partner Energieausweis48.

  • Digitale Beantragung — Gebäudedaten bequem online übermitteln
  • Fachliche Prüfung — geprüft durch qualifizierte Energieexperten
  • Rechtsgültige Erstellung nach GEG — für Verkauf, Vermietung und Anzeige
Offizieller Partner

Unser Partner für die Erstellung

Die Erstellung Ihres Verbrauchs- oder Bedarfsausweises übernimmt unser Partner Energieausweis48 — rechtsgültig nach Gebäudeenergiegesetz, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Datenaufnahme.

So erhalten Sie eine schnelle Grundlage, bevor Sie weitere Schritte wie Verkauf oder Vermarktung planen.

FAQ

Häufige Fragen zum Energieausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes anhand baulicher Eigenschaften wie Dämmung, Fenster und Heiztechnik — unabhängig vom Verbrauchsverhalten der Bewohner.
Häufig besteht eine Wahlmöglichkeit. Ein Bedarfsausweis ist jedoch u. a. vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht nach der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden, sowie für Neubauten. Im Bestellprozess wird geprüft, welche Variante zulässig ist.
Ein gültiger Energieausweis ist Pflicht, sobald eine Immobilie verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Bei Neubauten ist er ohnehin vorgeschrieben.
Ja. Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche. Auch ohne Eigentümer- oder Mieterwechsel besteht in der Regel keine Pflicht.
Für den Verbrauchsausweis in der Regel drei aufeinanderfolgende Jahresabrechnungen für Heizung und Warmwasser. Für den Bedarfsausweis Angaben zu Baujahr, Wohnfläche, Heizung, Dämmung und Fenstern. Fehlende Unterlagen sind kein Problem — der Partner unterstützt bei der Erfassung.
Ausstellungsberechtigt sind qualifizierte Fachleute, etwa Energieberater sowie bestimmte Architekten, Ingenieure und Handwerksmeister mit entsprechender Zulassung. Bei Energieausweis48 erstellen geprüfte Energieexperten Ihren Ausweis.
Ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre — sowohl der Verbrauchs- als auch der Bedarfsausweis. Nach größeren baulichen Änderungen kann ein neuer Ausweis nötig werden.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Datenaufnahme. Der Ausweis wird digital zugestellt.
Art des Ausweises, Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Fehlen diese Pflichtangaben, können Bußgelder von bis zu 10.000 € drohen.
Ja, der Energieausweis wird nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt und ist für Verkauf, Vermietung oder Immobilienanzeige nutzbar.
Die Kosten hängen von der Ausweisart ab. Der Verbrauchsausweis ist günstiger und ab 69,95 € erhältlich. Der Bedarfsausweis ist aufwendiger und daher in der Regel teurer.
Ja. Im Self-Service per Online-Formular, im Video-Service mit Videobesichtigung oder im Full-Service mit Vor-Ort-Begehung.
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