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Wohnung verkaufen — der Ablauf Schritt für Schritt

Eine Eigentumswohnung privat zu verkaufen folgt demselben Grundablauf wie jeder Immobilienverkauf — mit einigen Besonderheiten rund um die Eigentümergemeinschaft. Hier ist der komplette Weg.

Benjamin Lorenz, Gründer von Evorimo
Benjamin Lorenz
Gründer von Evorimo · Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten

Der Unterschied zum Hausverkauf liegt vor allem in den Unterlagen: Bei einer Eigentumswohnung gehören Dokumente der Eigentümergemeinschaft dazu — und Käufer (und deren Banken) fragen gezielt danach. Wer sie früh beisammen hat, verkauft spürbar reibungsloser.

1. Angebotspreis festlegen

Grundlage sollten tatsächliche Marktdaten vergleichbarer Wohnungen sein — Lage, Wohnfläche, Zustand, Etage und Ausstattung bestimmen den Preis. Bei Evorimo erhalten Sie nach dem Anlegen Ihrer Wohnung automatisch eine datenbasierte Orientierungsspanne aus amtlichen Marktdaten als Ausgangspunkt. Sie ist eine Orientierung, kein Wertgutachten — die Preisentscheidung liegt bei Ihnen.

Preisrelevant bei Wohnungen ist außerdem der Zustand des Gesamtgebäudes: Höhe der Instandhaltungsrücklage, anstehende Sanierungen und beschlossene Sonderumlagen fließen in die Käuferkalkulation ein — rechnen Sie damit, dass danach gefragt wird.

2. WEG-Unterlagen zusammenstellen

Zusätzlich zu den üblichen Dokumenten (Grundbuchauszug, Energieausweis für das Gebäude, Grundriss, Wohnflächenberechnung) benötigen Sie die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft:

  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen (üblich: drei Jahre)
  • Hausgeldabrechnungen und aktueller Wirtschaftsplan
  • Stand der Instandhaltungsrücklage, beschlossene oder absehbare Sonderumlagen
  • Name und Kontakt der Hausverwaltung

Die vollständige Liste finden Sie in unserer Wohnungs-Checkliste. Im Evorimo-Dashboard verwalten Sie alle Dokumente zentral und teilen sie sicher per geschütztem Link — statt als E-Mail-Anhänge.

Gut zu wissen

Manche Teilungserklärungen sehen eine Verwalterzustimmung zum Verkauf vor (§ 12 WEG). Prüfen Sie das früh — der Notar benötigt die Zustimmung für die Eigentumsumschreibung, und die Einholung kostet Zeit.

3. Inserat erstellen und veröffentlichen

Für maximale Reichweite gehört Ihre Wohnung auf die großen Portale. Mit Evorimo erfassen Sie das Objekt einmal und veröffentlichen je nach Paket auf immowelt, ImmoScout24 und Kleinanzeigen — plus automatisch im Partnernetzwerk. Die Exposé-Texte erstellt der KI-Assistent aus Ihren Objektdaten; jeder Text bleibt frei anpassbar.

Achten Sie auf die Pflichtangaben aus dem Energieausweis im Inserat sowie auf ehrliche, helle Fotos — inklusive Gebäude, Treppenhaus und ggf. Balkon-Ausblick: Genau danach entscheiden Wohnungskäufer.

4. Anfragen, Besichtigungen, Käuferauswahl

Alle Anfragen laufen bei Evorimo zentral im Dashboard zusammen — egal von welchem Portal. Bündeln Sie Besichtigungen an einzelnen Terminen, und geben Sie die WEG-Unterlagen an ernsthafte Interessenten nach der Besichtigung weiter. Ein belastbares Signal für Ernsthaftigkeit ist eine vorliegende Finanzierungsbestätigung der Bank.

5. Kaufvertrag und Notartermin

Der Käufer beauftragt in der Regel den Notar und trägt üblicherweise Notar- und Grundbuchkosten. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf — prüfen Sie vorab Übergabetermin, mitverkauftes Inventar (z. B. Küche) und den Umgang mit der Instandhaltungsrücklage, die anteilig mit dem Wohnungseigentum übergeht. Nach der Beurkundung folgen Kaufpreiszahlung, Übergabe und Eigentumsumschreibung; die Hausverwaltung wird über den Eigentümerwechsel informiert.

Hinweis

Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung — etwa zu Spekulationsfrist, laufenden Krediten oder Besonderheiten Ihrer Teilungserklärung.

FAQ

Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf

Neben Grundbuchauszug, Energieausweis und Grundriss vor allem die WEG-Unterlagen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftsplan und den Stand der Instandhaltungsrücklage.
Nur wenn Ihre Teilungserklärung eine Verwalterzustimmung vorsieht (§ 12 WEG). Prüfen Sie das frühzeitig — der Notar benötigt die Zustimmung für die Eigentumsumschreibung.
Sie gehört zum Gemeinschaftsvermögen und geht anteilig mit dem Wohnungseigentum auf den Käufer über. Ihr Stand ist für Käufer preisrelevant und sollte transparent kommuniziert werden.
Auf Basis tatsächlicher Marktdaten vergleichbarer Wohnungen. Bei Evorimo erhalten Sie automatisch eine datenbasierte Orientierungsspanne aus amtlichen Marktdaten als Ausgangspunkt — die Entscheidung treffen Sie.
Auf den reichweitenstärksten: Mit Evorimo veröffentlichen Sie je nach Paket auf immowelt, ImmoScout24 und Kleinanzeigen — plus automatisch im Partnernetzwerk, mit einem einzigen Inserat.

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